FRANZ-KAFKA-ARCHIV
www.komista.de/kafka

     Inhalt      Werke
Franz Kafka

Die besitzlose Arbeiterschaft



Pflichten:

1.) Kein Geld, keine Kostbarkeiten besitzen oder annehmen. Nur folgender Besitz ist erlaubt: einfachstes Kleid (im einzelnen festzusetzen), zur Arbeit Nötiges, Bücher, Lebensmittel für den eigenen Gebrauch. Alles andere gehört den Armen.

2.) Nur durch Arbeit den Lebensunterhalt erwerben. Vor keiner Arbeit sich scheuen, zu welcher die Kräfte ohne Schädigung der Gesundheit hinreichen. Entweder selbst die Arbeit wählen oder falls dies nicht möglich sich der Anordnung des Arbeitsrates fügen, welcher sich der Regierung unterstellt.

3.) Für keinen andern Lohn arbeiten als den Lebensunterhalt (im einzelnen nach den Gegenden festzusetzen) für zwei Tage

4.) Mäßigstes Leben. Nur das unbedingt Notwendige essen, z. B. als Minimallöhnung, die in gewissem Sinn auch Maximallöhnung ist, Brot, Wasser, Datteln. Essen der Ärmsten, Lager der Ärmsten

5.) Das Verhältnis zum Arbeitgeber als Vertrauensverältnis behandeln, niemals Vermittlung der Gerichte verlangen. Jede übernommene Arbeit zuendeführen unter allen Umständen, es wären denn schwere Gesundheitsrücksichten dem entgegen

Rechte:

1.) Maximalarbeitszeit sechs Stunden, für körperliche Arbeit vier bis fünf

2.) Bei Krankheit und arbeitsunfähigem Alter Aufnahme in staatliche Altersheime und Krankenhäuser

Das Arbeitsleben als eine Angelegenheit des Gewissens und eine Angelegenheit des Glaubens an den Mitmenschen.

Mitgebrachten Besitz dem Staat schenken zur Errichtung von Krankenhäusern, Heimen.

Vorläufig wenigstens Ausschluß von Selbstständigen, Verheirateten und Frauen

Rat (schwere Pflicht) vermittelt mit der Regierung

Auch in kapitalistischen Betrieben, lieber Arme

dort wo man helfen kann, in verlassenen Gegenden, Armenhäusern Lehrer

Fünfhundert Männer Höchstgrenze

Ein Probejahr


(Aus dem Oktavheft H, entstanden Frühjahr 1918.)




http://www.komista.de/kafka/inhalt/werke/arbeiter